{"id":71,"date":"2020-08-04T16:39:35","date_gmt":"2020-08-04T16:39:35","guid":{"rendered":"https:\/\/www.fwg-asbach.de\/?page_id=71"},"modified":"2020-08-06T18:39:34","modified_gmt":"2020-08-06T18:39:34","slug":"satzung-2","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.fwg-asbach.de\/index.php\/satzung-2\/","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Satzung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>\u201e<strong>Freie\nW\u00e4hlergemeinschaft  Asbach e.V.\u201c<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>\u201e<strong>FWG Asbach e.V.\u201c<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Pr\u00e4ambel:\nDie Satzung in der nachstehenden, abge\u00e4nderten Fassung wurde\nbeschlossen, um eine weitgehende \u00dcbereinstimmung der Namens der\nfreien W\u00e4hlergemeinschaften von Orts- bis Landesebene zu erreichen.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 1 \u2013 Name und Zusammensetzung<\/p>\n\n\n\n<p>Die W\u00e4hlergemeinschaft f\u00fchrt den Namen \u201eFreie W\u00e4hlergemeinschaft Asbach e.V.\u201c, als K\u00fcrzel \u201eFWG  Asbach e.V.\u201c <\/p>\n\n\n\n<p>Die W\u00e4hlergemeinschaft erstreckt sich auf das gesamt Gebiet der Gemeinde Asbach. <\/p>\n\n\n\n<p>Die W\u00e4hlergemeinschaft hat ihren Sitz in Asbach <\/p>\n\n\n\n<p>Falls in einer Ortsgemeinde keine eigene Freie W\u00e4hlergemeinschaft besteht und die Kandidaten f\u00fcr den jeweiligen Ortsgemeinderat innerhalb der Mitgliederversammlung der Freie W\u00e4hlergemeinschaft Asbach e.V. gew\u00e4hlt werden, erh\u00e4lt die Kommunalwahlliste zus\u00e4tzlich den Namen der jeweiligen Ortsgemeinde (z.B. FWG Ortsgemeinde Buchholz) <\/p>\n\n\n\n<p>Die W\u00e4hlergemeinschaft ist in das Vereinsregister eingetragen worden. <\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 2 \u2013 Zweck<\/p>\n\n\n\n<p>Die W\u00e4hlergemeinschaft will das kommunale Leben in der Gemeinde Asbach und deren Ortsgemeinden im Dienste der Einwohner auf der Grundlage der pers\u00f6nlichen Freiheit und nach dem Prinzip des sozialen Rechtsstaates demokratisch gestalten. <\/p>\n\n\n\n<p>Zur Verwirklichung ihres kommunalpolitischen Programms stellt sie Bewerber f\u00fcr die Verbandsgemeindevertretungen auf. Als Ziel und Zweck werden die Wahrnehmung kommunalpolitischer Interessen, die Mitarbeit am Kommunalgeschehen, die Sparsamkeit in der Verwaltung, sinnvolle Unterst\u00fctzung von Arbeitnehmern, freien Berufen, Gewerbe, Handel, Handwerk und Landwirtschaft, sowie eine st\u00e4rkere Beteiligung des B\u00fcrgers im kommunalen Geschehen im Sinne einer lebendigen Demokratie genannt. <\/p>\n\n\n\n<p>Die W\u00e4hlergemeinschaft ist gemeinschaftlich mit den anderen W\u00e4hlergemeinschaften der Verbandsgemeinde Mitglied der Freie W\u00e4hlergruppe des Kreisverbandes des Landkreises Neuwied und des Landesverbandes der Freie W\u00e4hlergruppen Rheinland-Pfalz e.V.. <\/p>\n\n\n\n<p>Der Nachweis der Homogenit\u00e4t und Identit\u00e4t ist somit erbracht und daraus ergibt sich die Berechtigung unter der gleichen Listennummer an den Kommunalwahlen teilzunehmen. <\/p>\n\n\n\n<p>Die W\u00e4hlergemeinschaft erstrebt keinen Gewinn. Etwaige Gewinne d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglied auch keine sonstigen Zuwendungen aus Vereinsmitteln, mit Ausnahme nachzuweisender Auslagen, die durch den Vorstand bzw. die Mitglieder in einer Mitgliederversammlung genehmigt sind. <\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitglieder haben keinen Anteil am Vereinsverm\u00f6gen. <\/p>\n\n\n\n<p>Im Falle der Aufl\u00f6sung ist vorhandenes Verm\u00f6gen einem gemeinn\u00fctzigen Zweck zuzuf\u00fchren, der in der Aufl\u00f6sungsversammlung zu bestimmen ist. <\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 3 \u2013 Mitgliedschaft<\/p>\n\n\n\n<p>Mitglied der W\u00e4hlergemeinschaft kann jeder Wahlberechtigte werden, der sich zum Programm der W\u00e4hlergemeinschaft bekennt und auf kommunaler Ebene f\u00fcr keine politische Partei t\u00e4tig ist. <\/p>\n\n\n\n<p>Die Aufnahme als Mitglied erfolgt auf Antrag des Bewerbers. \u00dcber die Aufnahme entscheidet der Vorstand der Freie W\u00e4hlergemeinschaft Asbach e.V.. <\/p>\n\n\n\n<p>Mit dem Erwerb der Mitgliedschaft erkennen die Mitglieder die Satzung der W\u00e4hlergemeinschaft an. <\/p>\n\n\n\n<p>Zahlt ein Mitglied nach Aufforderung und unter angemessener Fristsetzung seine Mitgliedsbeitr\u00e4ge nicht, so verwirkt es damit automatisch sein Stimmrecht. <\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 4 \u2013 Beitr\u00e4ge<\/p>\n\n\n\n<p>Die Beitragsregelung erfolgt nach einer von der Mitgliederversammlung festzusetzenden Beitragsordnung. Dabei legt diese auch die Umlage fest, die von den Freien W\u00e4hlergemeinschaften in den einzelnen Ortsgemeinden pro Mitglied j\u00e4hrlich an die Freie W\u00e4hlergemeinschaft Asbach e.V. zu zahlen ist. <\/p>\n\n\n\n<p>Der Jahresbeitrag, die Jahresumlage ist Mitte des Gesch\u00e4ftsjahres f\u00e4llig. Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr. <\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 5 \u2013 Rechte und Pflichten des Mitgliedes<\/p>\n\n\n\n<p>Jedes Mitglied hat das Recht, an Veranstaltungen, Wahlen und Abstimmungen im Rahmen der satzungsrechtlichen Bestimmungen teilzunehmen. Nur Mitglieder k\u00f6nnen in den Vorstand gew\u00e4hlt oder als Bewerber f\u00fcr die Gemeinde- und Verbandsgemeindevertretung aufgestellt werden. <\/p>\n\n\n\n<p>Die Inhaber von \u00c4mtern in der W\u00e4hlergemeinschaft sind verpflichtet, die ihnen \u00fcbertragenen Aufgaben gewissenhaft und nach besten Kr\u00e4ften zu erf\u00fcllen. Sie haben der Mitgliederversammlung mindestens einmal j\u00e4hrlich \u00fcber ihre T\u00e4tigkeit zu berichten. <\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 6 \u2013\nBeendigung der Mitgliedschaft<\/p>\n\n\n\n<p>Die\nMitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Austritt wird durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Vorstand vollzogen.<\/p>\n\n\n\n<p>Zahlt ein Mitglied nach Aufforderung und unter angemessener Fristsetzung die Mitgliedsbeitr\u00e4ge nicht, so kann der Vorstand das Mitglied aus der W\u00e4hlergemeinschaft ausschlie\u00dfen. <\/p>\n\n\n\n<p>Der Ausschluss ist m\u00f6glich, wenn sich ein Mitglied eines dem Ansehen der Freie W\u00e4hlergemeinschaft Asbach e.V. sch\u00e4digenden Verhaltens oder grober Verst\u00f6\u00dfe gegen die Satzung schuldig gemacht hat. <\/p>\n\n\n\n<p>Wird\ngegen ein Mitglied eine dahingehende Beschuldigung erhoben und h\u00e4lt\nder Vorstand sie f\u00fcr erheblich, so kann er den Betroffenen aus der\nW\u00e4hlergemeinschaft ausschlie\u00dfen, muss ihm jedoch Gelegenheit geben,\nsich innerhalb von 14 Tagen schriftlich zu rechtfertigen. Macht das\nMitglied von dieser M\u00f6glichkeit keinen Gebrauch oder h\u00e4lt es die\nFrist aus von ihm zu vertretenden Gr\u00fcnden nicht ein, ist das\nMitglied aus der W\u00e4hlergemeinschaft ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p>Erfolgt\neine Rechtfertigung durch das Mitglied, entscheidet die n\u00e4chste\nMitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 7 \u2013 Organe der W\u00e4hlergemeinschaft<\/p>\n\n\n\n<p>die Mitgliederversammlung <\/p>\n\n\n\n<p>der Vorstand, bestehend aus: dem Vorsitzenden <\/p>\n\n\n\n<p>\ndem stellvertretenden Vorsitzenden<\/p>\n\n\n\n<p>\ndem Schriftf\u00fchrer und Kassierer, evtl. in Personalunion<\/p>\n\n\n\n<p>\nund bis zu 9 Beisitzern<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 8 \u2013 Mitgliederversammlung<\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ der W\u00e4hlergemeinschaft. Sie w\u00e4hlt den Vorstand f\u00fcr eine kommunale Legislaturperiode. <\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt die Bewerber f\u00fcr die Verbandsgemeindevertretung und legt deren Reihenfolge fest. <\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitgliederversammlung nimmt den T\u00e4tigkeitsbericht und den Kassenbericht des Vorstandes entgegen und erteilt Entlastung. <\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitgliederversammlung tritt mindestens einmal j\u00e4hrlich zusammen. Sie wird vom Vorstand einberufen. Auf Antrag von einem F\u00fcnftel ihrer Mitglieder muss sie unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens jedoch innerhalb eines Monats einberufen werden. <\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 9 \u2013 Vertretung<\/p>\n\n\n\n<p>Der Verein wird gem\u00e4\u00df \u00a7 26 BGB von drei Personen gemeinsam vertreten und zwar von dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schriftf\u00fchrer, von denen jedoch jeder auf Beschluss des Vorstandes allein vertretungsbefugt ist. <\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 10 \u2013 Einladung und Beschlussf\u00e4higkeit<\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitgliederversammlung ist beschlussf\u00e4hig, wenn sie mindestens sechs Tage vorher mit Angabe der Tagesordnung einberufen ist. Die Einladung erfolgt durch Ver\u00f6ffentlichung im amtlichen Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde oder schriftlich oder \u00fcber die vorhandenen E-Mail Adresse. <\/p>\n\n\n\n<p>Ordnungsgem\u00e4\u00df einberufene Mitgliederversammlungen sind in jedem Fall beschlussf\u00e4hig. <\/p>\n\n\n\n<p>Vor Eintritt in die Tagesordnung ist die Beschlussf\u00e4higkeit durch den Vorsitzenden festzustellen. <\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 11 \u2013 Beschl\u00fcsse<\/p>\n\n\n\n<p>Beschl\u00fcsse sind mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. <\/p>\n\n\n\n<p>Satzungs\u00e4nderungen bed\u00fcrfen der Dreiviertelmehrheit der erschienenen Mitglieder. <\/p>\n\n\n\n<p>Die Aufl\u00f6sung der Freie W\u00e4hlergemeinschaft Asbach e.V. kann nur in einer mit Tagesordnung einberufenen Mitgliederversammlung mit Dreiviertelmehrheit der erschienenen Mitglieder beschlossen werden. <\/p>\n\n\n\n<p>Ist der Vorstand mit der Aufl\u00f6sung nicht einverstanden, so ist eine neue Mitgliederversammlung einzuberufen, die alsdann endg\u00fcltig entscheidet.<\/p>\n\n\n\n<p>Im Falle der Aufl\u00f6sung bleibt davon die Zugeh\u00f6rigkeit der Mitglieder der Freien W\u00e4hlergemeinschaft auf Ortsgemeindeebene unber\u00fchrt. <\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 12 \u2013 Abstimmungen<\/p>\n\n\n\n<p>Abstimmungen erfolgen durch Handzeichen oder durch erhobene Stimmkarte, es sei denn, das ein Viertel der anwesenden Stimmberechtigten Geheimabstimmung verlangt. <\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 13 \u2013 Wahlen<\/p>\n\n\n\n<p>Die Wahlen der Mitglieder des Vorstandes und der Bewerber f\u00fcr die Gemeinde- und Verbandsgemeindevertretung sind geheim und erfolgen durch Stimmzettel. Bei allen \u00fcbrigen Wahlen kann offen durch Handzeichen oder Stimmkarte abgestimmt werden, wenn sich kein Widerstand erhebt. <\/p>\n\n\n\n<p>Bei den Wahlen der Vorstandsmitglieder und der Bewerber f\u00fcr die Verbandsgemeindevertretung ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich. <\/p>\n\n\n\n<p>Ist die Entscheidung zwischen zwei Kandidaten mit gleicher Stimmzahl erforderlich, so erfolgt sie durch Stichwahl. Es kann dazu kein zus\u00e4tzlicher Kandidat vorgeschlagen werden. <\/p>\n\n\n\n<p>Alle Wahlen finden grunds\u00e4tzlich f\u00fcr den Zeitraum einer Legislaturperiode der Kommunalvertretungen statt. <\/p>\n\n\n\n<p>Der gew\u00e4hlte Vorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstandes im Amt. <\/p>\n\n\n\n<p>Scheidet ein Mitglied des Vorstandes w\u00e4hrend der laufenden Wahlperiode aus, kann die Mitgliederversammlung ein neues Vorstandsmitglied w\u00e4hlen. <\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 14 \u2013\nBeurkundungen<\/p>\n\n\n\n<p>\u00dcber\nMitgliederversammlung, Abstimmungen und Wahlen ist ein Protokoll\nanzufertigen, das vom Vorsitzenden, stellvertretenden Vorsitzenden\nund dem Schriftf\u00fchrer zu unterzeichnen ist.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 15 \u2013\nSchlussbestimmung<\/p>\n\n\n\n<p>Soweit durch\ndiese Satzung nichts Gegenteiliges bestimmt ist, gelten die\ngesetzlichen Bestimmungen des BGB.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 16 \u2013\nInkrafttreten<\/p>\n\n\n\n<p>Diese\nSatzung wurde in ihrer urspr\u00fcnglichen Fassung in der\nMitgliederversammlung am 11.04.1979 mit der erforderlichen Mehrheit\nbeschlossen. Sie ist nach Best\u00e4tigung der Eintragung in das\nVereinsregister beim Amtsgericht Neuwied am 03.05.1979 in Kraft\ngetreten.<\/p>\n\n\n\n<p>Die \u00c4nderung der Satzung wurde in der Mitgliederversammlung am 24.03.2015 mit der erforderlichen Mehrheit beschlossen und tritt nach Best\u00e4tigung der Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht Neuwied in Kraft.<\/p>\n\n\n\n<p>Asbach, 2015<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung \u201eFreie W\u00e4hlergemeinschaft Asbach e.V.\u201c \u201eFWG Asbach e.V.\u201c Pr\u00e4ambel: Die Satzung in der nachstehenden, abge\u00e4nderten Fassung wurde beschlossen, um eine&hellip;<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.fwg-asbach.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/71"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.fwg-asbach.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.fwg-asbach.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.fwg-asbach.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.fwg-asbach.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=71"}],"version-history":[{"count":4,"href":"https:\/\/www.fwg-asbach.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/71\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":172,"href":"https:\/\/www.fwg-asbach.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/71\/revisions\/172"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.fwg-asbach.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=71"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}