{"id":73,"date":"2020-08-04T16:39:35","date_gmt":"2020-08-04T16:39:35","guid":{"rendered":"https:\/\/www.fwg-asbach.de\/?page_id=73"},"modified":"2020-08-06T18:43:36","modified_gmt":"2020-08-06T18:43:36","slug":"satzung-4","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.fwg-asbach.de\/index.php\/satzung-4\/","title":{"rendered":"Ehemalige Satzung"},"content":{"rendered":"\n<p>\n<strong>Die Satzung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>\n<br>Diese Satzung\nist Anlage zum Protokoll der Hauptversammlung vom 11.09.2003<\/p>\n\n\n\n<p>\n<strong>\u00a7 1&nbsp; Name, Sitz und\nRechtsform<\/strong><strong><br><br>(1)<\/strong>\nDer Verein f\u00fchrt den Namen &#8222;Freie W\u00e4hlergemeinschaft Neustadt\n(Wied) e. V.&#8220;, im Folgetext &#8222;FWG&#8220;.<br>&nbsp;<br><strong>(2)<\/strong>\nDie FWG ist gem. \u00a7 21 BGB in das Vereinsregister eingetragen. Sie\nist eine Freie W\u00e4hlergruppe im Sinne der Gesetzgebung.<br>&nbsp;<br><strong>(3)<\/strong>\nDer Sitz der FWG ist Neustadt (Wied).<br>&nbsp;<br><strong>(4)<\/strong>\nDie T\u00e4tigkeit des Vereins erstreckt sich auf das Gebiet der Gemeinde\nNeustadt (Wied).<br>&nbsp;<br><strong>(5)<\/strong>\nDie FWG ist Mitglied der Freie W\u00e4hlergruppen &#8211; UFWG Verbandsgemeinde\nAsbach e. V. (im Folgetext &#8222;UFWG Asbach&#8220;), der FWG des\nLandkreises Neuwied e. V. und der FWG Rheinland-Pfalz e. V<\/p>\n\n\n\n<p>\n<strong>\u00a7 2&nbsp; Zweck<\/strong><strong><br><br>(1)<\/strong>\nZweck der FWG ist die Einflussnahme auf die politische Willensbildung\nsowie die Mitgestaltung des kommunalen Lebens und der Kommunalpolitik\nder Gemeinde Neustadt (Wied), der Verbandsgemeinde Asbach und des\nLandkreises Neuwied sowie die Einflussnahme auf die Landes- und\nBundespolitik nach den Grunds\u00e4tzen pers\u00f6nlicher Freiheit,\nDemokratie und Rechtsstaatlichkeit im Interesse der Einwohner der\nGemeinde Neustadt (Wied) gem\u00e4\u00df ihrem Grundsatzprogramm.<br><br><strong>(2)<\/strong>\nZur Verwirklichung des Vereinszwecks stellt die FWG eine\nBewerberliste f\u00fcr den Gemeinderat auf und beteiligt sich an den\nWahlen zu den Vertretungen der Orts- und Verbandsgemeinde.<br><br><strong>(3)<\/strong>\nDie FWG verfolgt gem. \u00a7 21 BGB keine wirtschaftlichen Zwecke.\nGewinne d\u00fcrfen ausschlie\u00dflich f\u00fcr satzungsgem\u00e4\u00dfe Zwecke\nverwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile oder\nZuwendungen aus Vereinsmitteln und haben keinen Anteil am\nVereinsverm\u00f6gen. Auslagen, die nachgewiesen und durch den Vorstand\noder die Mitgliederversammlung genehmigt sind, k\u00f6nnen ersetzt\nwerden.<br>&nbsp;<br>Ein\nbei Aufl\u00f6sung der FWG vorhandenes Verm\u00f6gen ist durch Beschluss der\nHauptversammlung einem gemeinn\u00fctzigen Zweck zuzuf\u00fchren.<\/p>\n\n\n\n<p>\n<strong>\u00a7 3&nbsp; Mitgliedschaft<\/strong><strong><br><br>(1)<\/strong>\nMitglied der FWG kann jede nat\u00fcrliche Person werden, die im\nW\u00e4hlerverzeichnis der Gemeinde Neustadt eingetragen ist, dort\nw\u00e4hlbar ist, keiner anderen politischen Partei oder W\u00e4hlergruppe\nangeh\u00f6rt und sich zur Satzung und zum Programm der FWG\nbekennt.<br>&nbsp;<br><strong>(2)<\/strong>\nBeitragsfreies Mitglied kann weiter jede Person werden, die die\nKriterien des Absatzes (1) erf\u00fcllt und dem Haushalt eines\nbeitragspflichtigen Mit-glieds angeh\u00f6rt oder der durch die\nMitgliederversammlung eine Ehrenmitgliedschaft verliehen wurde.<br>&nbsp;<br><strong>(3)<\/strong>\nF\u00f6rdermitglied kann jede nat\u00fcrliche, vollj\u00e4hrige Person werden,\ndie die Kriterien der Abs\u00e4tze (1) oder (2) nicht erf\u00fcllt.\nF\u00f6rdermitglieder sind in der Mitgliederversamlung nicht\nstimmberechtigt und k\u00f6nnen dem Vorstand der FWG nicht\nangeh\u00f6ren.<br>&nbsp;<br><strong>(4)<\/strong>\nDie Aufnahme als Mitglied erfolgt auf Antrag des Bewerbers. \u00dcber die\nAufnahme entscheidet der Vorstand der FWG mit einfacher\nMehrheit.<br>&nbsp;<br><strong>(5)<\/strong>\nDie Mitgliedschaft in der FWG gem. (1) oder (2) beinhaltet ebenfalls\ndie stimmberechtigte Mitgliedschaft in der UFWG Asbach.<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-table\"><table class=\"\"><tbody><tr><td>\n\t\t\t<br>\n\t\t\t\n\t\t<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure>\n\n\n\n<p>\n<strong>\u00a7 4&nbsp; Beitr\u00e4ge<\/strong><br><br>(1)&nbsp;\nVon den Mitgliedern gem. \u00a7 3 (1) und (3) werden Beitr\u00e4ge erhoben.\nDie Beitragsregelung erfolgt nach einer von der Hauptversammlung\nfestzusetzenden Beitragsordnung.<br>&nbsp;<br>(2)&nbsp;\nDie Zahlung des Jahresbeitrags ist zu Beginn des Gesch\u00e4ftsjahres\nf\u00e4llig. Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<br>&nbsp;<br>(3)&nbsp;\nBei Aufnahme als neues Mitglied errechnet sich der Beitrag anteilig\nab dem begonnenen Monat der Aufnahme mit einem Zw\u00f6lftel des\nfestgesetzten Jahresbeitrags.<br>&nbsp;<br>(4)&nbsp;\nBereits gezahlte Beitr\u00e4ge werden bei Beendigung der Mitgliedschaft\nnicht zur\u00fcckerstattet.<\/p>\n\n\n\n<p>\n<strong>\u00a7 5&nbsp; Rechte und\nPflichten des Mitglieds<\/strong><br><br>Jedes\nMitglied gem. \u00a7 3 (1) oder (2) hat das Recht, an Veranstaltungen,\nWahlen und Abstimmungen im Rahmen der satzungsrechtlichen\nBestimmungen teilzunehmen, in den Vorstand und als Bewerber f\u00fcr den\nGemeinde- und Verbandsgemeinderat, zum Delegierten \u00fcber\u00f6rtlicher\nVerb\u00e4nde sowie in den Kreistag und das Landesparlament gew\u00e4hlt zu\nwerden.<br>&nbsp;<br>Mitglieder\nder FWG, die auf Grund ihrer Mitgliedschaft in \u00c4mter und\/oder\nMandate gew\u00e4hlt wurden, sind verpflichtet, die von ihnen\n\u00fcbernommenen Aufgaben gewissenhaft und nach besten Kr\u00e4ften sowie im\nSinne derer zu erf\u00fcllen, deren Wahl sie angenommen haben. Sie haben\nmindestens einmal j\u00e4hrlich der Hauptversammlung \u00fcber ihre T\u00e4tigkeit\nzu berichten.<\/p>\n\n\n\n<p>\n<strong>\u00a7 6&nbsp; Beendigung der\nMitgliedschaft<\/strong><strong><br><br>(1)<\/strong>\nDie Mitgliedschaft endet durch Austritt, Erl\u00f6schen, Ausschluss oder\nTod.<br><br><strong>(2)<\/strong>\nDer Austritt erfolgt mit sofortiger Wirkung durch schriftliche\nErkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Vorstand.<br><br><strong>(3)<\/strong>\nZahlt das Mitglied nach schriftlicher Aufforderung unter Fristsetzung\nvon vier Wochen seinen Mitgliedsbeitrag nicht, erlischt die\nMitgliedschaft mit Ablauf der gesetzten Frist. Sie lebt wieder auf,\nwenn alle r\u00fcckst\u00e4ndigen Beitr\u00e4ge gezahlt wurden.<br><br><strong>(4)<\/strong>\nDer Ausschluss eines Mitglieds durch Beschluss des Vorstands erfolgt,\nwenn sich ein Mitglied eines dem Ansehen der FWG abtr\u00e4glichen\nVerhaltens oder eines schwerwiegenden Versto\u00dfes gegen die Satzung\noder einen Beschluss schuldig gemacht hat.<br>&nbsp;<br>Wird\ngegen ein Mitglied eine solche Beschuldigung erhoben, kann der\nVorstand den Beschuldigten durch schriftliche Mitteilung mit einer\nWiderspruchsfrist von 14 Tagen aus der FWG ausschlie\u00dfen. Erfolgt ein\nfristgerechter Widerspruch durch den Beschuldigten, entscheidet die\nn\u00e4chste Mitgliederversammlung \u00fcber den Vorgang mit einfacher\nMehrheit.<br><br><strong>(5)<\/strong>\nDie Beendigung der Mitgliedschaft in der FWG beendet auch\ngleichzeitig die Mitgliedschaft in der UFWG Asbach, es sei denn, die\nBeendigung erfolgt durch Aufl\u00f6sung der FWG.<\/p>\n\n\n\n<p>\n<strong>\u00a7 7&nbsp; Organe der FWG<\/strong><br><br>Die\nOrgane der FWG sind<br><br><strong>(1)<\/strong>\nDie Hauptversammlung<br>&nbsp;<br>a)\nDie Hauptversammlung ist oberstes Organ der FWG. Sie w\u00e4hlt, mit\nAusnahme des Fraktionsvorsitzenden, den Vorstand und erteilt\nEntlastung, bestimmt die Kassenpr\u00fcfer, entscheidet \u00fcber die\nSatzung, legt die Beitragsordnung fest, w\u00e4hlt die Bewerber f\u00fcr die\nGemeindevertretung und legt deren Reihenfolge fest. Sie entscheidet\nauch \u00fcber Ernennungen zum Ehrenmitglied oder zum Ehrenvorsitzenden\nsowie \u00fcber eine etwaige Aufl\u00f6sung der FWG.<br>&nbsp;<br>b)\nDie Hauptversammlung tritt mindestens einmal j\u00e4hrlich im 1. Quartal\nzusammen. Auf schriftlichen und begr\u00fcndeten Antrag eines F\u00fcnftels\nder Mitglieder oder auf Beschluss des Vorstandes muss eine\nau\u00dferordentliche Hauptversammlung unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens jedoch\ninnerhalb eines Monats einberufen werden.<br><br><strong>(2)<\/strong>\nDie Mitgliederversammlung<br><br>Mitgliederversammlungen k\u00f6nnen\njederzeit, regelm\u00e4\u00dfig oder aus aktuellem Anlass einberufen werden.\nSie besch\u00e4ftigen sich mit den aktuellen Themen der Kommunalpolitik\nund fassen Beschl\u00fcsse, soweit diese nicht unter (1) Abs. a)\nbeschrieben sind.<br><br><strong>(3)<\/strong>\nDer Vorstand<br><br>a) Der Vorstand besteht aus<br>&nbsp;<br>1.\ndem Vorsitzenden,<br>&nbsp;<br>2.\nmindestens einem, h\u00f6chstens zwei Stellvertretenden\nVorsitzenden,<br>&nbsp;<br>3.\ndem Schriftf\u00fchrer, evtl. in Personalunion mit dem zweiten\nStellvertreter,<br>&nbsp;<br>4.\ndem Kassenwart, evtl. in Personalunion mit dem Schriftf\u00fchrer,<br>&nbsp;<br>5.\ndem jeweiligen Vorsitzenden der Gemeinderatsfraktion,<br>&nbsp;<br>6.\nsoweit gew\u00e4hlt, dem\/den Ehrenvorsitzenden sowie<br>&nbsp;<br>7.\nmindestens einem Beisitzer. Dem\/den Beisitzer\/n kann\/k\u00f6nnen durch\nBeschluss der Hauptversammlung oder des Vorstands eigene\nGesch\u00e4ftsbereiche zugewiesen werden.<br>&nbsp;<br>b)\nDer Vorstand vertritt gem. \u00a7 26 BGB die FWG rechtsgesch\u00e4ftlich. Er\nkann durch Beschluss ein Vorstandsmitglied zur alleinigen Vertretung\nbestimmen.<br>&nbsp;<br>c)\nDer Vorstand beruft die Hauptversammlung und die\nMitgliederversammlungen ein.<br>&nbsp;<br>d)\nEr ist ausf\u00fchrendes Organ der Haupt- und Mitgliederversammlung und\nan deren Beschl\u00fcsse gebunden. Er ist der Hauptversammlung \u00fcber\nseine T\u00e4tigkeit in vollem Umfang rechenschaftspflichtig und\nberichtet der ordentlichen Hauptversammlung in einem Jahresbericht\numfassend und wahrheitsgem\u00e4\u00df \u00fcber die Aktivit\u00e4ten des\nvorangegangenen Gesch\u00e4ftsjahres und legt einen Kassenbericht\nvor.<br>&nbsp;<br>e)\nDer Vorstand wird, mit Ausnahme des Fraktionsvorsitzenden und des\/\nder Ehrenvorsitzenden, f\u00fcr den Zeitraum von zwei Jahren, und zwar\nbis zur ordentlichen Hauptversammlung des jeweils \u00fcbern\u00e4chsten\nJahres gew\u00e4hlt. Kommt nach Ablauf der zwei Jahre keine\nsatzungsgem\u00e4\u00dfe Neuwahl zu Stande, bleibt der bis dahin gew\u00e4hlte\nVorstand gesch\u00e4ftsf\u00fchrend im Amt. Er hat dann innerhalb von drei\nMonaten erneut eine Hauptversammlung einzuberufen, solange, bis ein\nVorstand gew\u00e4hlt ist.<br>&nbsp;<br>f\nI) Ein Vorstandsmitglied kann vor Ablauf einer Wahlperiode durch eine\nHauptversammlung abgew\u00e4hlt werden. <br>&nbsp;<br>f\nII)&nbsp; Eine Ersatzperson f\u00fcr ein ausgeschiedenes\nVorstandsmitglied oder ein weiteres Vorstandsmitglied kann durch eine\nHauptversammlung f\u00fcr die Zeit bis zur regul\u00e4ren Neuwahl des\namtierenden Vorstands gew\u00e4hlt werden.<br><br><strong>(4)<\/strong>\nDie Kassenpr\u00fcfer<br><br>Von der Hauptversammlung werden zwei\nKassenpr\u00fcfer gew\u00e4hlt, die nicht dem Vorstand angeh\u00f6ren\nd\u00fcrfen.<br>&nbsp;<br>Die\nKassenpr\u00fcfer haben mindestens einmal j\u00e4hrlich, zuletzt nicht l\u00e4nger\nals sechs Wochen vor der ordentlichen Hauptversammlung die\nfinanziellen Transaktionen der FWG im vorangegangenen Gesch\u00e4ftsjahr\nzu pr\u00fcfen und der Hauptversammlung \u00fcber das Ergebnis der Pr\u00fcfung\nzu berichten.<\/p>\n\n\n\n<p>\n<strong>\u00a7 8&nbsp; Einladung und\nBeschlussf\u00e4higkeit<\/strong><strong><br><br>(1)<\/strong>\nHauptversammlungen, Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen\ngelten als ordnungsgem\u00e4\u00df einberufen, wenn die Einladung unter\nAngabe der Tagesordnung mindestens sechs Tage vor dem\nVersammlungstermin erfolgt ist.<br>&nbsp;<br>Die\nEinladung erfolgt schriftlich und\/oder durch Ver\u00f6ffentlichung im\namtlichen Mitteilungsblatt.<br><br><strong>(2)<\/strong>\nEine ordnungsgem\u00e4\u00df einberufene Haupt- oder Mitgliederversammlung\nist in jedem Fall beschlussf\u00e4hig.<br><br><strong>(3)<\/strong>\nDie Beschlussf\u00e4higkeit ist vor Eintritt in die Tagesordnung durch\nden Vorsitzenden oder einen ihn vertretenden Versammlungsleiter\nfestzustellen.<br><br><strong>(4)<\/strong>\nVorstandssitzungen sind auch ohne Einhaltung einer Frist und\nschriftliche Einladung beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens die H\u00e4lfte\nder Vorstandsmitglieder an der Sitzung teilnimmt.<\/p>\n\n\n\n<p>\n<strong>\u00a7 9&nbsp; Antr\u00e4ge und\nBeschl\u00fcsse<\/strong><strong><br><br>(1)<\/strong>\na) Antr\u00e4ge k\u00f6nnen schriftlich bis zum Versammlungsbeginn oder\nm\u00fcndlich w\u00e4hrend der Versammlung gestellt werden und sind vom\nAntragsteller zu begr\u00fcnden. Antr\u00e4ge auf Satzungs\u00e4nderung sind dem\nVorstand mindestens vier Wochen vor der ordentlichen Hauptversammlung\nschriftlich und begr\u00fcndet einzureichen.<br>&nbsp;<br>b)\nNach Verlesung oder Vortrag des Antrags kann aus der Versammlung\nzun\u00e4chst ein Gegenantrag auf Nichtzulassung oder Vertagung gestellt\nwerden. Der Gegenantrag ist ebenfalls zu begr\u00fcnden und wird\nvorrangig zur Abstimmung gestellt.<br>&nbsp;<br>c)\nAntr\u00e4ge zur Gesch\u00e4ftsordnung sind unverz\u00fcglich zu behandeln.<br>&nbsp;<br>d)\nVor der Abstimmung \u00fcber einen Antrag hat jedes anwesende Mitglied\nder FWG das Recht, geh\u00f6rt zu werden.<br><br><strong>(2)<\/strong>\na) Beschl\u00fcsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen\ngefasst. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.<br>&nbsp;<br>b)\nSatzungs\u00e4nderungen bed\u00fcrfen einer Dreiviertelmehrheit der als\nanwesend protokollierten, stimmberechtigten Mitglieder einer\nHauptversammlung.<br>&nbsp;<br>c)\nDie Aufl\u00f6sung der FWG bedarf der Anwesenheit von mindestens zwei\nDritteln aller Stimmberechtigten und einer Dreiviertelmehrheit der\nals anwe-send protokollierten, stimmberechtigten Mitglieder einer\nHauptversammlung.<br><br>Ist die Hauptversammlung diesbez\u00fcglich\nnicht beschlussf\u00e4hig oder widerspricht der Vorstand mit\nVorstandsmehrheit der Aufl\u00f6sung, so ist innerhalb von drei Monaten\neine erneute Hauptversammlung einzuberufen, die dann in jedem Fall\nendg\u00fcltig entscheidet.<br>&nbsp;<br>Ein\nweiterer Antrag auf Aufl\u00f6sung der FWG innerhalb der selben\nVorstandsperiode wird nicht zugelassen.<\/p>\n\n\n\n<p>\n<strong>\u00a7 10 Abstimmungen<\/strong><strong><br><br>(1)<\/strong>\nAbstimmungen erfolgen durch Handzeichen oder erhobene Stimmkarte. Auf\nVerlangen eines Viertels der Stimmberechtigten ist die Abstimmung\ngeheim durch Abgabe von Stimmzetteln durchzuf\u00fchren.<br><br><strong>(2)<\/strong>\nAbstimmungen \u00fcber Vorschl\u00e4ge zur Wahl von Vorstandsmitgliedern und\nKandidaten zur Gemeinde- oder Verbandsgemeindevertretung sind geheim\ndurch Abgabe von Stimmzetteln durchzuf\u00fchren.<br>&nbsp;<br>Eine\nEntscheidung zwischen zwei Kandidaten mit gleicher Stimmenzahl\nerfolgt durch Stichwahl. Es kann hierzu kein zus\u00e4tzlicher Kandidat\nvorgeschlagen werden. Bei erneuter Stimmengleichheit entscheidet das\nLos.<\/p>\n\n\n\n<p>\n<strong>\u00a7 11 Beurkundungen<\/strong><br><br>\u00dcber\nHauptversammlungen, Abstimmungen und Wahlen sind Protokolle\nanzufertigen, die vom Schriftf\u00fchrer und dem Versammlungsleiter zu\nunterzeichnen sind.<\/p>\n\n\n\n<p>\n<strong>\u00a7 12 Schlussbestimmungen<\/strong><strong><br><br>(1)<\/strong>\nAu\u00dferhalb der Bestimmungen dieser Satzung und bei \u00c4nderungen der\ngesetzlicher Bestimmungen gelten die Regelungen des BGB.<br>&nbsp;<br><strong>(2)<\/strong>\nDiese Satzung wurde in der Hauptversammlung der FWG am 11. September\n2003 mit der erforderlichen Mehrheit beschlossen und tritt mit\nsofortiger Wirkung vorl\u00e4ufig, mit der Bescheinigung der Eintragung\ndurch das Amtsgericht endg\u00fcltig in Kraft. Sie ersetzt alle\nbisherigen Satzungen.<\/p>\n\n\n\n<p>\n<br>&nbsp;Neustadt\n(Wied), den 11. September 2003<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Satzung Diese Satzung ist Anlage zum Protokoll der Hauptversammlung vom 11.09.2003 \u00a7 1&nbsp; Name, Sitz und Rechtsform (1) Der&hellip;<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.fwg-asbach.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/73"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.fwg-asbach.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.fwg-asbach.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.fwg-asbach.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.fwg-asbach.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=73"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/www.fwg-asbach.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/73\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":176,"href":"https:\/\/www.fwg-asbach.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/73\/revisions\/176"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.fwg-asbach.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=73"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}